In vier Schritten zur Therapie

  1. Verordnung: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung für Logopädie aus.
  2. Kontakt: Sie rufen uns an unter 05138 7092678. Gemeinsam vereinbaren wir einen ersten Termin.
  3. Erstgespräch und Diagnostik: Wir lernen Sie kennen, besprechen Ihr Anliegen und untersuchen genau, wo wir ansetzen.
  4. Therapie: In regelmäßigen Terminen arbeiten wir gemeinsam an Ihren Zielen – mit Übungen, die Sie auch in den Alltag mitnehmen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie). Diese stellt z. B. Ihre Kinder- oder Hausärztin, Ihr HNO-Arzt oder Ihre Neurologin aus.

Wie schnell muss ich mit der Therapie beginnen?

In der Regel muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Melden Sie sich deshalb am besten direkt bei uns, sobald Sie die Verordnung erhalten haben.

Was kostet die Therapie?

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Therapie bei gesetzlicher Versicherung zuzahlungsfrei. Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung zuzüglich 10 % der Behandlungskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen – fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Je nach Verordnung dauert eine Sitzung 30, 45 oder 60 Minuten. Meist finden die Termine ein- bis zweimal pro Woche statt.

Was bringe ich zum ersten Termin mit?
  • die ärztliche Verordnung im Original
  • falls vorhanden: Arztberichte und Befunde (z. B. Hörtest)
Bieten Sie Hausbesuche an?

Ja. Wenn Ihr Arzt auf der Verordnung einen Hausbesuch vermerkt hat, kommen wir zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Einrichtung.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Das ist unterschiedlich. Rufen Sie uns unter 05138 7092678 an – wir sagen Ihnen gern, wann ein Therapieplatz frei wird.