Johanna Kruse,
staatl. anerkannte Logopädin und Inhaberin der Praxis.
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie). Diese stellt z. B. Ihre Kinder- oder Hausärztin, Ihr HNO-Arzt oder Ihre Neurologin aus.
In der Regel muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Melden Sie sich deshalb am besten direkt bei uns, sobald Sie die Verordnung erhalten haben.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Therapie bei gesetzlicher Versicherung zuzahlungsfrei. Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung zuzüglich 10 % der Behandlungskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen – fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung.
Je nach Verordnung dauert eine Sitzung 30, 45 oder 60 Minuten. Meist finden die Termine ein- bis zweimal pro Woche statt.
Ja. Wenn Ihr Arzt auf der Verordnung einen Hausbesuch vermerkt hat, kommen wir zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Einrichtung.
Das ist unterschiedlich. Rufen Sie uns unter 05138 7092678 an – wir sagen Ihnen gern, wann ein Therapieplatz frei wird.